25.08.2011, 16:20 Uhr | Andreas Lerg
Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1. (Quelle: imago)
Das Verkaufsverbot für Samsungs neuem Tablet-PC Galaxy Tab 10.1 hat Bestand. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte seine einstweilige Verfügung, mit der es Samsung den Verkauf des iPad-Konkurrenten in Deutschland untersagte. Samsungs Argument, es habe lange vor Apples iPad Geräte im Tablet-Design gegeben, überzeugte das Gericht nicht.
Am 10. August hatte das Landgericht Düsseldorf den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 europaweit zunächst verboten. Aufgrund von Zweifeln an der aktuellen Rechtslage milderte das Gericht die Entscheidung eine Woche später ab und beschränkte das Verkaufsverbot auf Deutschland. Samsung hatte gegen diese Entscheidung Rechtmittel eingelegt.
Apple darf sich über einen Etappensieg im Patentstreit mit Samsung freuen, denn die Vorsitzende Richterin bestätigte die einstweilige Verfügung, weil Eile geboten sei. Der Gesamteindruck des Galaxy Tab 10.1 stimme tatsächlich weitgehend mit dem iPad von Apple überein. Samsung hatte bei der Argumentation in einem vergleichbaren Prozess in Kalifornien unter anderem angeführt, dass bereits in dem Science Fiction-Film "2001 - Odysse im Weltraum" ähnliche tabletartige Geräte zu sehen waren. Der Film wurde 1968 von Stanley Kubrik gedreht. Deshalb habe es lange vor dem Apple iPad ähnlich gestaltete Geräte gegeben. Das aber waren nur Filmrequisiten und keine realen Produkte.
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In dem Streit geht es nicht wirklich um technische Patente, sondern viel mehr um den sogenannten Geschmacksmusterschutz. Dabei geht es um das äußere Erscheinungsbild und Design von Produkten. Ist ein Produkt in dieser Hinsicht einem geschützten anderen Produkt sehr ähnlich, ist das Geschmacksmuster verletzt. Bereits im Jahr 2004 hat Apple sich die wesentlichen Designelemente eines Tablet-Computers auch in Europa schützen lassen. Samsung will mit seinem Galaxy Tab die marktbeherrschende Stellung von Apple angreifen.
Beide Firmen liefern sich schon eine Zeit lang ein Klageduell wegen Patentrechtsverletzungen. Auch in Australien unterlag Samsung und darf Downunder sein Galaxy-Tab derzeit ebenfalls nicht verkaufen. In Holland hingegen hat Samsung den dort parallel geführten Streit gewonnen. Das Gericht in Den Haag erließ keine einstweilige Verfügung, da der Richter einerseits eine Ähnlichkeiten zu früheren Design-Lösungen feststellte. Weiterhin sei das äußere Erscheinungsbild der Geräte auch technisch bedingt.
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iPad 2 WiFi 3G | Samsung Galaxy Tab 10.1 | |
Betriebssystem | iOS 4.3 | Android 3.1 |
Bildschirmgröße | 9,7 Zoll | 10,1 Zoll |
Bildschirmauflösung | 1024x768 Pixel | 1280x800 Pixel |
Interner Speicher | 16GB/32GB/64GB | 16GB/32GB/64GB |
Prozessor | 1GHz Dual-Core Apple A5 | 1GHz Dual-Core |
Bluetooth | 2.1+ EDR | 2.1+ EDR |
WLAN | 802.11 b/g/n | 802.11 b/g/n |
GPS | aGPS | aGPS |
TV-Ausgang | HDMI (nur mit Adapter) | HDMI (nur mit Adapter) |
Größe (H/B/T) | 241,2 x 185,7 x 8,8 mm | 257 x 175 x 8,6 mm |
Gewicht | 613 g | 569 g |
UVP (16/32/64 GB) | 599 / 699 / 799 EUR | 629 / 749 / 799 EUR |
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