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Keine Extra-GEZ für die Gartenlaube


GEZ-Gebühren
Keine Extra-GEZ für die Gartenlaube

Andreas Lerg

18.11.2011Lesedauer: 2 Min.
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Keine GEZ-Gebühr für die Gartenlaube.Vergrößern des Bildes
Keine GEZ-Gebühr für die Gartenlaube. (Quelle: imago-images-bilder)

Die Pläne der GEZ für Gartenhäuschen ab einer bestimmte Größe ebenfalls Rundfunkgebühren zu kassieren, sind vom Tisch. Darauf haben sich die Länder geeinigt. Die zusätzliche Jahresabgabe in Höhe von 216 Euro hätte tausende ostdeutsche Kleingärtner getroffen.

Ab 2013 wollte die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) die Haushaltsabgabe auch für Gartenhäuser kassieren, wenn diese eine Fläche von 24 Quadratmetern überschreiten. Das Argument der GEZ: Ein Gartenhaus, das größer als 24 Quadratmeter ist, kann nicht mehr dem regulären Haushalt des Besitzers zugerechnet werden. Statt dessen ist es als separater, eigenständiger Haushalt zu betrachten und damit zusätzlich gebührenpflichtig.

Tausende ostdeutsche Schrebergärtner betroffen

Von dieser Regelung wären tausende ostdeutsche Schrebergärtner betroffen gewesen. Noch zu Zeiten des geteilten Deutschlands durften im Westen Gartenhäuser per Gesetz nicht größer als 24 Quadratmeter sein, während die Datsche bis zu 40 Quadratmeter messen durfte. Die vor der Wende gebauten Gartenhäuser genießen Bestandsschutz, mussten also weder abgerissen noch verkleinert werden.

Befreiung von der Gebühr unabhängig von der Größe

Die Gebühren für die – nach neuem Recht – zu großen Gartenhäuser wird aber nun nicht mehr erhoben werden. Das erklärte Thüringens Staatskanzleiministerin Marion Walsmann (CDU) am Donnerstag nach einer Konferenz der Staatskanzleichefs der Länder. Man habe mit der ARD vereinbart, dass größere Gartenhäuser im Osten genauso behandelt und von der Gebühr befreit werden wie die kleineren Lauben im Westen. Nur wenn ein Gartenhaus als Wohnsitz genutzt wird, werde die Abgabe grundsätzlich fällig.

Ab 2013 kommt die Haushaltsabgabe

Ab 2013 ersetzt eine pauschale Abgabe, die für alle Haushalte und Betriebsstätten gilt, die bisherige Rundfunkgebühr. Dann muss nicht mehr für Geräte bezahlt werden. Bislang sind monatlich 5,76 Euro nur für Radioempfang und 17,98 Euro für Fernseh- und Radioempfang fällig. Ab 2013 sind mit der Haushaltsabgabe, die die bisherigen 17,98 Euro nicht übersteigen soll, alle Ansprüche der GEZ abgegolten, egal welche und wie viele Empfangsgeräte ein Haushalt besitzt. Wer ausschließlich einen Radioempfänger aber kein TV-Gerät hat, bezahlt dann ab 2013 deutlich mehr pro Monat als bisher.

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